Auf Handshake können Sie einen Job schließen, der nicht mehr aktiv ist und für den Sie nicht mehr rekrutieren.
Arbeitgeber können auf geschlossene Jobanzeigen zugreifen und frühere Bewerber bei Bedarf überprüfen. Siehe Navigieren der Veröffentlichungs-Seite.
Jobausschreibung schließen
1. Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf Jobs und klicken Sie dann auf das Ellipsen-Symbol ganz rechts neben der Jobausschreibung, die Sie schließen möchten. Von dort aus wählen Sie Schließen.
- Alternativ können Sie auf das Ellipsen-Symbol in der oberen rechten Ecke der Jobausschreibungs-Seite klicken und dann Job schließen auswählen.
- Um eine einzelne Hochschule aus einer Jobausschreibung zu entfernen, müssen Sie den Job duplizieren und den duplizierten Job nur an die gewünschten Hochschulen ausschreiben. Weitere Schritte finden Sie unter Eine Stellenanzeige duplizieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die ursprüngliche Jobausschreibung schließen, um jegliche Verwirrung bei potenziellen Bewerbern zu vermeiden.
2. Klicken Sie im Popup-Modal auf die schwarze Schaltfläche Job Schließen, um zu bestätigen, dass Sie den Job für alle Hochschulen schließen möchten. Um den Job offen zu halten, klicken Sie auf die weiße Schaltfläche Job offen halten.
Hinweis: Wenn der Job mit Terminen für Interviews verknüpft ist, müssen Sie den Job bei diesen Hochschulen manuell schließen, indem Sie die Termine für die Interviews bearbeiten.
3. Sobald der Job geschlossen ist, erscheint die Meldung „Job # geschlossen“ in einem grünen Banner oben auf der Seite.
Auf der Übersichtsseite der Jobausschreibung erscheint außerdem die Meldung „Dieser Job ist geschlossen“. Studierende können sich zu diesem Zeitpunkt nicht für diesen Job bewerben. Der Job wurde in allen Hochschulen, in denen er ausgeschrieben war, geschlossen.“
- Um Ihre Bewerber anzuzeigen, klicken Sie auf die blaue Schaltfläche Bewerber anzeigen.
- Um diesen Job zu verlängern, klicken Sie auf die weiße Schaltfläche Abschlussdatum bearbeiten.
Hinweis: Egal ob aktiv oder geschlossen, Jobs können nicht gelöscht werden.