Job-basierte Genehmigungen fassen Job- und ArbeitgeberIn in einem einzigen Schritt zusammen. ArbeitgeberInnen kann jetzt seine Jobs auf Ihrer Hochschule veröffentlichen, ohne dass bereits ein ArbeitgeberIn bestätigenvorhanden ist – sie werden jedoch erst dann auf Ihrer Hochschule genehmigt (wodurch Zugriff auf den Beitrag Events, Studierenden benachrichtigen usw. gewährt wird), wenn ihr erster Job genehmigt wurde.
Tipps zum Navigieren von Genehmigungen finden Sie unter Best Practices: Arbeitgebergenehmigungen und Best Practices: Tipps zur Überprüfung von Arbeitgebern auf Handshake.
Weitere Informationen zu Job-basierten Genehmigungen finden Sie in den FAQs zu Job Genehmigungen
Themen:
- Einstellungen für die automatische Genehmigung von Jobs
-
Zugriff auf ausstehende Jobausschreibungs-Genehmigungsanfragen und Job Postings von neuen ArbeitgeberInnen
- Genehmigen einer Jobausschreibung einer neuen ArbeitgeberIn (Genehmigen einer ArbeitgeberIn)
- Einen ArbeitgeberIn ablehnen
- ArbeitgeberIn Anforderungs-Ergebnisbenachrichtigungen
Hinweis: Wenn Sie einen ArbeitgeberIn genehmigen, verwenden Sie die Registerkarten „Ausstehend“ und „In Bearbeitung“ auf der Seite „Post “. Wenn Sie in Analytics auf diese Informationen zugreifen möchten, verwenden Sie bitte den folgenden gespeicherten Bericht: Ausstehende & in Bearbeitung befindliche ArbeitgeberInnen.
Einstellungen für die automatische Job-Genehmigung
- Wählen Sie in der linken Navigationsleiste „Jobs“ aus, um zur Seite mit den Jobs weitergeleitet zu werden.
- Um Ihre Einstellungen für die automatische Genehmigung einzurichten, klicken Sie oben rechts auf der Seite auf die blaue Schaltfläche „Einstellungen für automatische Genehmigung“.
Weitere Informationen zum Konfigurieren der automatischen Genehmigungs-Einstellungen finden Sie unter Job Automatische Genehmigungskonfiguration.
- Die folgende Einstellung wurde hinzugefügt, um Job-basierte Genehmigungen widerzuspiegeln:
Job wird von einem neuen ArbeitgeberIn gepostet: Wählen Sie diese Option aus, um immer den ersten Job eines neuen ArbeitgeberIn zu überprüfen. Wenn Sie diese Option nicht auswählen, wird der erste Job genehmigt, den ein neuer ArbeitgeberIn ausschreibt, wenn er Ihre Kriterien für die automatische Genehmigung erfüllt.
Hinweis: Wenn der erste Job eines neuen ArbeitgeberInautomatisch genehmigt wird, ist dieser ArbeitgeberIn nun von Ihrer Hochschulegenehmigt. Es werden die standardmäßigen ArbeitgeberIn-Präferenzen angewendet, die in Ihren Hochschule festgelegt sind. Erfahren Sie hier mehr über die Standardeinstellungen ArbeitgeberIn: Hochschule Einstellungen: Standardeinstellungen ArbeitgeberIn bestätigen
Hinweis: Wenn derzeit weitere Jobs des neuen ArbeitgeberIn auf die Genehmigung warten, werden diese gemäß Ihren Kriterien entweder automatisch genehmigt oder auf „Ausstehend“ gesetzt. Wenn einige oder alle dieser Aufträge die Kriterien nicht erfüllen, werden sie auf dem Tab„Ausstehend“ angezeigt. Es kann einen Moment dauern, bis die Job wieder unter der Tab „Ausstehend“ angezeigt werden, da unser System sie nach der Genehmigung des neuen ArbeitgeberIn verarbeitet. Wenn Sie auf den ArbeitgeberInklicken, wird auf dem Seitenblatt die folgende Meldung angezeigt:
Alle ausstehenden Aufträge dieses ArbeitgeberIn werden gemäß Ihren Regeln zur automatischen Job-Genehmigung erneut verarbeitet. Sie werden aus der Liste der ausstehenden Aufträge entfernt. Aufträge mit verbleibenden Genehmigungsausnahmen werden wieder angezeigt.
Zugriff auf ausstehende Jobausschreibungs-Genehmigungsanfragen und Job Postings von neuen ArbeitgeberInnen
1. Wählen Sie in der linken Navigationsleiste „Jobs“ aus, um zur Seite mit den Job weitergeleitet zu werden.
2. Wählen Sie die Tab „In Bearbeitung“ oder „Ausstehend“, um auf Jobs zuzugreifen, die möglicherweise auf die Genehmigung durch neue ArbeitgeberInnen warten. Wenn ein neuer ArbeitgeberIn den Job ausgeschrieben hat, wird seinem Namen in der ArbeitgeberIn das Wort „Neu“ vorangestellt. In dieser Liste können sich mehrere Stellen einer neuen ArbeitgeberIn befinden.
Alternativ: Sie können den Filter „Neue ArbeitgeberInnen verwenden, um die Liste so einzuschränken, dass sie nur neue ArbeitgeberInnen enthält.
Von hier aus können Sie den Job entweder auf der Seite oder auf der Seite Job genehmigen oder ablehnen.
Genehmigen einer Jobausschreibung einer neuen ArbeitgeberIn (Genehmigen einer ArbeitgeberIn)
- (Empfohlener Arbeitsablauf) Klicken Sie auf der Tab „Ausstehend“ oder „In Bearbeitung“ auf die Jobausschreibung, um das Seitenblatt mit dem Job zu öffnen. Wählen Sie die blaue Schaltfläche „Genehmigen“, um fortzufahren.
- Dadurch wird das Seitenblatt für ArbeitgeberIn -Genehmigungen geöffnet. Diese Genehmigungen werden nach der Genehmigung des Jobs angewendet, da gleichzeitig auch der (die) ArbeitgeberIn genehmigt wird. Die Standardberechtigungen, die Ihre Hochschule an Ihrer Hochschule eingerichtet hat, werden automatisch ausgewählt. Sie können hier oder auf der ArbeitgeberIn in Handshake Änderungen an den Berechtigungen für diese (n) ArbeitgeberIn vornehmen.
Zu den Berechtigungen gehören:
- Posting-Berechtigungen:
- Zeitpläne für Interviews darstellen
- Events posten
- Automatische Genehmigungen
- Alle Jobs dieser (s) ArbeitgeberIn automatisch genehmigen
- Alle Interview dieser (s) ArbeitgeberInautomatisch genehmigen
- ArbeitgeberIn zuordnen
Hinweis: Jobs erstellen kann nicht ausgeschaltet werden und wird automatisch auf alle genehmigten ArbeitgeberInnen angewendet.
Weitere Informationen zu (r) ArbeitgeberIn finden Sie hier: Hochschule: Standardeinstellungen ArbeitgeberIn bestätigen
Sobald Sie die Berechtigungen ausgewählt haben, die Sie für diese (n) ArbeitgeberInbevorzugen, können Sie auf die blaue Schaltfläche „Berechtigungen anwenden“ klicken, um Ihre Auswahl zu speichern.
Nachdem Sie die Berechtigungen beantragt haben, wird die folgende Meldung angezeigt: „Job und ArbeitgeberIn genehmigt“
Einen ArbeitgeberIn ablehnen
Wenn Sie eine (n) ArbeitgeberIn ablehnen, werden Sie aufgefordert, einen Grund für die Ablehnung anzugeben. Dieser Prompt verbessert den Prozess durch:
- Erfassung moralischer, ethischer und länderspezifischer rechtlicher Gründe für die Ablehnung
- Sie ermöglichen unserem Markierungssystem, dass es effizienter überprüft wird, indem Sie sich auf Betrug und Missbrauch konzentrieren
- Bereitstellung ausreichender Informationen für ArbeitgeberInnen, um etwaige Fehler zu korrigieren und eine erneute Prüfung zur Genehmigung vorzunehmen
- Helfen Sie uns bei Handshake, besser zu verstehen, was wichtig für Sie ist.
- Generieren eines Tags für die (den)ArbeitgeberIn
Der gewählte Ablehnungsgrund wird als Kommentar zum Unternehmensprofilhinzugefügt, das für den/die ArbeitgeberIn, NutzerIn/die mit diesem Unternehmenverbunden ist/sind, sowie für andere Mitarbeitende Ihrer Hochschule sichtbar ist.
- Gehen Sie zur Tab „Ausstehend“, „In Bearbeitung“ oder „Genehmigt“.
- Suchen Sie nach der Jobausschreibung des (der) ArbeitgeberIn den (die) Sie ablehnen möchten. Klicken Sie auf der rechten Seite der Spalte Jobausschreibung auf die Auslassungspunkte und wählen Sie „ArbeitgeberIn ablehnen“ aus.
- Es erscheint ein Popup-Fenster mit ArbeitgeberIn-Ablehnungsgründen:
-
Branche des (der ) ArbeitgeberIn stimmt nicht mit den Richtlinien unserer Hochschule überein (Dropdown-Menü, wählen Sie eine aus):
- Erwachsenenunterhaltungsbranche
- Alkohol oder Tabak
- Cannabis
- Schusswaffen
- Glücksspiel
- Multi-Level-Marketing
- Drittpartei Recruiter oder Personalvermittlungsunternehmen
-
Ideologischer Einwand gegen die Branche (bitte erläutern)
- Kommentar erforderlich
- ArbeitgeberIn entspricht nicht den lokalen oder anderen gesetzlichen Anforderungen (bitte unten erläutern).
- ArbeitgeberIn erfordert Vorabkosten
- Jobs sind unbezahlt
-
Sonstiges (bitte unten erläutern)
- Kommentar erforderlich
Nachdem Sie einen Ablehnungsgrund ausgewählt haben, wählen Sie Ihre Optionen aus:
- Bitte erzählen Sie uns mehr über Ihre Entscheidung (Textfeld für erforderliche Kommentare oder zusätzliche Informationen, die Sie mitteilen möchten)
-
Meinen Namen dem ArbeitgeberIn mitteilen (Ja/Nein)
- Wenn Sie diese Option auswählen, wird Ihr Name mit dem Kommentar angezeigt.
Klicken Sie zum Speichern auf die rote Schaltfläche ArbeitgeberIn ablehnen“ in der unteren rechten Ecke des Pop-ups.
- Es erscheint eine Meldung, die die Ablehnung des/der ArbeitgeberIn bestätigt. Alle ausstehenden oder genehmigten Stellenangebote dieses/der ArbeitgeberIn werden abgelehnt. Stellenangebote dieses/der ArbeitgeberIn werden von den JobJobseiten entfernt.
ArbeitgeberIn Anforderungsergebnisbenachrichtigungen
ArbeitgeberIn erhalten automatisch eine Benachrichtigung über das Ergebnis in Handshake und per E-Mail. Beispiele aus Sicht des/der ArbeitgeberIn finden Sie unter Von einer Hochschuleabgelehnt.
Wenn sich ein ArbeitgeberIn für Follow-up per Kommentar entscheidet, erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Kommentar in Handshake und per E-Mail.
- Benachrichtigung in Handshake (zugänglich über das Weltsymbol in der oberen rechten Ecke)
-
Benachrichtigung per E-Mail:
- Gesendet von: „handshake@notifications.joinhandshake.co.uk“
-
Betreffzeile: „Neuer Kommentar von Unternehmen“
Wenn Sie nicht wie erwartet Benachrichtigungen erhalten, überprüfen Sie Ihre Benachrichtigungseinstellungen für ArbeitgeberInnen > „Jemand kommentiert eineArbeitgeberIn bestätigung“.
Auf dem Unternehmensprofil in Handshake können Sie den Kommentar überprüfen und sich für eine Antwort entscheiden. Wenn Sie auf den Kommentar antworten, beachten Sie, dass Ihr Name in Ihren Kommentar aufgenommen wird