Hochschulen auf Handshake sind jeweils selbst für die Entscheidung verantwortlich, welche Jobausschreibungen sie für ihre Studenten genehmigen, und jede Hochschule hat verschiedene Entscheidungsfaktoren bei der Bewertung von Anfragen für Jobausschreibungen.
Wenn eine Hochschule Ihre Jobausschreibung abgelehnt hat, kann sie Sie einladen, den Job erneut zur Genehmigung einzureichen, nachdem Sie die Details zur Ablehnung gelesen und alle gewünschten Maßnahmen ergriffen haben, wenn Sie noch daran interessiert sind.
Hinweis: Arbeitgeber:innen können nur einmal eingeladen werden, ihren Job erneut zur Genehmigung einzureichen.
Mehr darüber, wie Jobausschreibungen von Hochschulen genehmigt werden, erfahren Sie in Genehmigungen von Jobausschreibungen verstehen.
Themen:
Überblick über die Ablehnung eines Jobs
Wenn ein Hochschule Ihre Jobausschreibung ablehnt, wird sie aufgefordert, einen Grund für die Ablehnung auszuwählen und zu entscheiden, ob Sie einen zweiten Antrag auf Genehmigung zulassen.
Anhand des Grunds, den die Hochschule angegeben hat, können Arbeitgeber:innen genau herauszufinden, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Der ausgewählte Grund wird als Kommentar hinzugefügt und kann im Abschnitt Angefragte Hochschulen auf dem Tab Hochschulen der Jobausschreibung eingesehen werden. Erfahren Sie mehr darüber Wie Sie Kommentare zu einer Jobausschreibung einsehen.
Der Grund ist sowohl für das Team der Hochschule als auch fürIhre mit dem Unternehmensprofil verknüpften Teamkolleg:innen einsehbar.
Wenn die Hochschule sich dafür entscheidet, einen zweiten Antrag zuzulassen, können Sie einen zweiten Antrag auf Genehmigung einreichen.
Benachrichtigungen ablehnen
Zum Zeitpunkt der Ablehnung wird eine automatisierte E-Mail und eine Benachrichtigung von Handshake an das Teammitglied, das den Job veröffentlicht hat, gesendet, je nach dessen Benachrichtigungseinstellungen. Sehen Sie in Ihren Standardeinstellungen für Benachrichtigungen (Arbeitgeber) nach.
In Handshake
1. Klicken Sie auf das Globussymbol in der oberen rechten Ecke einer beliebigen Seite in Handshake, links neben Ihrem Namen.
2. Wählen Sie eine Hochschule in der linken Seitenleiste und suchen Sie dann die Benachrichtigung nach dem Namen der Hochschule.
Die Benachrichtigung lautet „Ein Mitarbeitender der NAME DER HOCHSCHULE hat den Job TITEL an der NAME DER HOCHSCHULE abgelehnt.“
3. Der Name der Hochschule ist verlinkt. Klicken Sie direkt auf den Titel des Jobs, um die Details aufzurufen.
Per E-Mail
1. E-Mail-Benachrichtigungen werden an die E-Mail-Adresse der Person gesendet, die den Antrag gestellt hat (verknüpft mit dem Handshake-Nutzerkonto).
Die E-Mail lautet folgendermaßen:
Gesendet von: „handshake@notifications.joinhandshake.co.uk“
Betreff: „Ihr Job [TITEL] wurde bei einer Hochschule abgelehnt“.
Textteil:
„Ihr Job [TITEL] wurde bei der [NAME DER HOCHSCHULE] abgelehnt.
Hallo NAME,
die [NAME DER HOCHSCHULE] hat Ihre Job [TITEL] aus folgendem Grund abgelehnt:
[GRUND]
Kommentar: ANDERER – BENUTZERDEFINIERTER KOMMENTAR DER HOCHSCHULE
[Details zur Ablehnung anzeigen] Schaltfläche.
Für weitere Informationen über das Verfahren zur Ablehnung von Jobs, besuchen Sie unser Hilfe-Center“.
2. Klicken Sie auf die rote Schaltfläche Details zur Ablehnung anzeigen, um sich bei Handshake anzumelden und die Details aufzurufen.
Einen zweiten Antrag einreichen
1. Im Pop-Up-Fenster können Sie den Ablehnungsgrund sowie etwaige Kommentare der Hochschule nachlesen.
2. Sie können auf den Ablehnungsgrund sowie etwaige Kommentare der Hochschule im Textfeld im Abschnitt Kommentare und Aktivitäten antworten. Wenn Sie antworten möchten, tragen Sie Ihren Kommentar ein und klicken Sie dann auf die graue Schaltfläche Kommentar hinzufügen.
3. Wenn Sie bereit sind, einen zweiten Antrag einzureichen, klicken Sie auf die blaue Schaltfläche Genehmigung erneut beantragen und klicken Sie dann auf die graue Schaltfläche Schließen in der unteren rechten Ecke.
Hinweis:Wenn die Schaltfläche nicht sichtbar ist, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Hochschule entschieden hat, keinen zweiten Antrag zuzulassen.
4. Die Jobausschreibung wird erneut zur Genehmigung eingereicht.